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KontaktstelleSchloßvorstadt 25 |
Es können im BJW bis zu zehn Jugendliche und junge Erwachsene durch sozialpädagogische Fachkräfte betreut werden.
Diese jungen Menschen wohnen und leben weitgehend selbständig in eigenen Wohneinheiten. Die Betreuung erfolgt nur zeitweilig, meist nach gemeinsamer Absprache zwischen Betreuer und jungem Menschen.
Körperlich Behinderte im Sinne des § 39 BSHG werden nicht aufgenommen.
Die Betreuungsintensität kann ganz individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen jungen Menschen abgestimmt werden und zwar von einem Betreuungsschlüssel 1:2 als Intensivmaßnahme über 1:4 als Standardbetreuung bis hin zu 1:10 in der Nachbetreuungsphase. In den beiden Jugendwohngemeinschaften ist ein fester Betreuungsschlüssel von 1:3 vorgesehen.
Da von der Betreuungszeit die Zeit für administrative Tätigkeit sowie für Team- und Fallbesprechungen abgezogen werden muss, stehen für die tatsächliche Betreuung des jungen Menschen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:4 beispielsweise 6 - 7 Std./Woche zur Verfügung.
Im Allgemeinen suchen die BetreuerInnen die jungen Menschen in ihren Wohnungen oder den Wohngemeinschaften auf, reflektieren im Gespräch Verhalten und besondere Vorkommnisse und planen die nächsten Schritte. Sie leiten ihre KlientInnen im Erlernen einer selbständigen Lebensführung an, helfen bei der Planung des Tagesablaufes und bei der Einteilung des zur Verfügung stehenden Geldes. In regelmäßigen Abständen laden die BetreuerInnen alle zu Betreuenden zu gemeinsamen Gruppenabenden in die Kontaktstelle ein. Die BetreuerInnen halten regelmäßig Kontakt zu den Familien der jungen Menschen wie auch zu den jeweils besuchten Schulen bzw. Ausbildungseinrichtungen und Arbeitsstellen.
Die MitarbeiterInnen des Fachdienstes der Gesamteinrichtung führen Anleitung und Kontrolle der fachlichen Arbeit durch Team- und Fallgespräche durch. Sie können darüber hinaus für diagnostische, therapeutische und familientherapeutische Maßnahmen eingesetzt werden.
Ziel ist es grundsätzlich, die Jugendlichen wieder in ihre Familien zu
integrieren.
Bei Bedarf werden die jungen Menschen auch auf einen Wechsel ins Betreute Jugendwohnen
oder in eine Jugendwohngemeinschaft vorbereitet.
Dazu verwenden wir ein Verselbständigungszimmer, mit der Möglichkeit,
sich integriert in der Gruppen selbst zu versorgen.
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Das Betreute Jugendwohnen Graf unterhält für die Arbeit mit
den Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Kontaktstelle im Gebäude
Schloßvorstadt 25. Diese Kontaktstelle besteht aus einem Büro, einem Versammlungsraum, sowie einem übergangszimmer mit einem Notbett, einer Teeküche und einem Bad mit WC. In dieser Kontaktstelle führen die BetreuerInnen ihre administrativen Tätigkeiten durch, führen bei Bedarf Einzel- und Gruppengespräche, halten die Gruppenabende ab, führen Gespräche mit Eltern, Lehrern, Ausbildern, etc.. Während festgelegter administrativer Arbeitszeit können die KlientInnen hier ihre BetreuerInnen erreichen. Ansonsten sind Bereitschaftstelefone im Einsatz. |
In dieser Kontaktstelle kann bei Bedarf oder einer Krise kurzfristig eine Person für einige Tage zur überbrückung untergebracht werden.